Basierend auf den Ergebnissen der unterjährig bereits buchhalterisch erfassten Geschäftsvorfälle oder auch der im jährlichen Turnus eingereichten Unterlagen erstellen wir für Ihr Unternehmen
- Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht unter Einsatz geeigneter bilanzpolitischer Instrumente
- Steuerliche Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) unter Ausübung steuerlicher Wahlrechte
- Anlagenverzeichnis
- Betriebliche Steuererklärungen
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Erklärung zur gesonderten - und einheitlichen - Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung